Wer sind wir?
Die freireligiösen Gemeinden bilden eine Bewegung, die aus den Deutschkatholiken und den protestantischen Lichtfreunden hervorging. Beide Gruppen schlossen sich 1859 zum “Bund Freireligiöser Gemeinden Deutschlands K.d.ö.R.” (= BFGD) zusammen, der den Status einer “Körperschaft des öffentlichen Rechts” besitzt. Religiöse Bindung ohne Festlegung auf eine für alle Mitglieder gültige Glaubensaussage und die Selbstbestimmung der Gläubigen standen im Vordergrund. Die Zuführung neuer Mitgliederkreise aus den Reihen der Arbeiterbewegung nach dem 1. Weltkrieg führte zu einer Variationsbreite von “Pantheismus” bis “Atheismus”, organisatorisch zu verschiedenen Ein- und Austritten aus der gemeinsamen Dachorganisation. Wegen der Verbindung des BFGD zu Freidenkerorganisationen im “Deutschen Volksbund für Geistesfreiheit” (DVfG) und damit zu als kommunistisch oder sozialdemokratisch geltenden Organisationen wurden zu Beginn der nationalsozialistischen Herrschaft die meisten freireligiösen Gemeinden verboten und wirkten über eine “Lesegemeinschaft Deutsche Volksreligion” weiter. 1948 organisierte sich der BFGD im Westen Deutschlands neu, im Osten bestanden noch bis 1970 vereinzelte Gemeinden, die nach Behinderung durch die DDR-Führung an Bedeutung verloren. Gegenwärtig gibt es in Deutschland ca. 30.000 Freireligiöse in über 50 selbstverwalteten Gemeinden.
Grundsätze freier Religion
I Die Wahrung der Freiheit der persönlichen Auffassung sowie der religiösen und weltanschaulichen Selbstbestimmung sind unabdingbare Voraussetzungen freier Religion. Religion und Weltanschauung sind Formen der persönlichen Auseinandersetzung mit der Wirklichkeit. Sie bedeuten uns Daseinsorientierung mit dem Ziel, dem Leben einen Sinn zu geben und Lebenskrisen zu meistern. Wir achten andere religiöse Überzeugungen. Glaubens- und Gewissenszwang lehnen wir ab.
II Wir bemühen uns um ein Verständnis der Welt im Einklang mit den Erkenntnissen der Wissenschaften, bereichert durch die Einsichten und Erfahrungen aus Philosophie, Dichtung, Musik und Malerei. Wir sehen das Leben als einen Ablauf von Entstehen, Werden und Vergehen. Auch der Mensch als Teil der Natur ist ein Produkt der Evolution. Aus dem Bewusstsein seiner Selbst und der Vergänglichkeit alles Lebendigen ergibt sich seine Verantwortlichkeit.
III Das persönliche Leben ist begrenzt und einmalig. Jedes Leben wirkt nach seinem Ende weiter, in den Erinnerungen der Mitmenschen, in den Folgen seiner Handlungen, in den Nachkommen und bleibt Teil des Kreislaufs der Natur.
IV Überzeugt von unserer Vergänglichkeit versuchen wir, das Leben intensiv zu nutzen und sinnvoll zu gestalten. Dabei fühlen wir uns dazu verpflichtet, das Wohl der Mitmenschen zu berücksichtigen und im Einklang mit der Natur zu leben.
V Wir sind davon überzeugt, dass unser Leben sich nur im friedlichen Zusammenleben selbstverantwortlicher Menschen entfalten kann. Wir setzen uns gemeinsam mit allen friedliebenden Menschen dafür ein, dass Konflikte, wie auch rassische, religiöse und soziale Gegensätze gewaltfrei ausgetragen werden. . (Zitat aus dem Faltblatt: “Freie Religion” der freireligiösen Gemeinden.)
Was ist freie Religion?
Völlige geistige Freiheit in der Religion
statt Bindung an Dogmen und Bekenntnisse.
Uneingeschränkter Gebrauch der Vernunft
statt Berufung auf äußere Autorität
oder Überlieferung
Großzügige Duldsamkeit verschiedener
religiöser Ansichten und Gebräuche
statt des Beharrens auf einheitliche Zeit
in der Lehre, Brauchtum und Verwaltung.
Freireligiöse Gemeinden und Gemeinschaften
von freigeistiger und humanistischer
Weltanschauung, die seit 1845
solidarischen und demokratischen
Traditionen verpflichtet sind.
Sie sind keine Sekten.
„Freie Religion” im 21. Jahrhundert –Völlige geistige Freiheit in der Religion
statt Bindung an Dogmen und Bekenntnisse.
Uneingeschränkter Gebrauch der Vernunft
statt Berufung auf äußere Autorität
oder Überlieferung
Großzügige Duldsamkeit verschiedener
religiöser Ansichten und Gebräuche
statt des Beharrens auf einheitliche Zeit
in der Lehre, Brauchtum und Verwaltung.
Freireligiöse Gemeinden und Gemeinschaften
von freigeistiger und humanistischer
Weltanschauung, die seit 1845
solidarischen und demokratischen
Traditionen verpflichtet sind.
Sie sind keine Sekten.
eine mögliche Erklärung
Freie Religion bedeutet individuelle Selbstbestimmung in religiösen und weltanschaulichen Fragen und akzeptiert Religion als eine von Menschen entwickelte Form des Umgangs mit dem Unwägbaren. Sie lehnt eine verpflichtende Gottesvorstellung ab und regt Selbstbestimmung im Rahmen humanistischer Grundsätze und im Einklang mit Vernunft, Natur und Wissenschaft an.
Geschichte
Die Ideen des Vormärz und der bürgerlichen Revolution von 1848/49 rüttelten
am geistigen Machtanspruch von Staat und Kirche. Zur breiten kirchenkritischen Bewegung, die gleichzeitig eine politisch oppositionelle Bewegung war, gehörten von der Kirche exkommunizierte Intellektuelle aus der katholischen und der evangelischen Kirche, die „Freie Gemeinden“ unter so unterschiedlichen Namen
wie „deutsch-katholisch“, „christ-katholisch“, „urchristlich“ gründeten.
Die Deutschkatholiken kämpften für die Unabhängigkeit vom Papst in Rom und
die protestantischen Lichtfreunde vertraten ein rationalistisches Christentum.
Diese Gemeinden wählten ihre Prediger selber und verankerten Gleichberechtigung und Wahlrecht für Frauen in ihren Satzungen. Die Dogmen und die Rituale der Kirche spielten immer weniger eine Rolle. Der Zusammenschluss beider Richtungen führte 1859 zum Bund Freireligiöser Gemeinden Deutschlands (BFGD).
Die neu gegründeten Gemeinden machten die tiefe Diskrepanz zwischen der Kirche als Institution und der Religion sichtbar. Selbstbestimmung, Dogmenfreiheit und weltanschauliche Toleranz, ein Leben im Einklang mit der Natur und im Einklang
mit den Erkenntnissen der Wissenschaft, das waren die Grundlagen dieser neuen freien Religion.
Wurzeln
1. Die europäische Aufklärung und ihr Anspruch an den Menschen, sein Leben im Einklang mit der Vernunft und zum Wohle der Menschheit selbstbestimmt zu gestalten, war ein tiefer Einschnitt im Geistesleben der Gesellschaft. Immanuel Kants (1724-1804) berühmte Forderung, die selbst verschuldete Unmündigkeit zu überwinden, hatte zur Folge, dass die Dominanz der Kirche infrage gestellt wurde.
2. Ludwig Feuerbach (1804-1872) formulierte eine Religionsphilosophie, die die Gottesidee als Produkt menschlicher Wünsche deutet: der Mensch schuf sich Gott nach seinem Bilde.
• Jugendweihe – ein weltliches Ritual
Die Freireligiösen Gemeinden führten für die Kinder ihrer Mitglieder einen selbst konzipierten Religionsunterricht ein. Er beruhte auf den Prinzipien der Aufklärung, war politisch liberal, teilweise antikirchlich ausgerichtet und verband sittliche Unterweisungen mit kulturellen Erbauungselementen. Separate Feierstunden begleiteten als Mündigkeitsfest rituell den Übergang von der Kindheit in das Erwachsenenalter und den Eintritt der Jugendlichen in die Gemeinden. Ab 1889 wurden sie Jugendweihe genannt. Diese weltliche Feier gelangte vor allem durch die Arbeiterbewegung zu großer Popularität.
• Sonnenwendfeiern
Die Sonnenwendfeiern gehören zu den ältesten Festen der Menschheit und haben sich in einigen Teilen Europas bis in unsere Zeit erhalten. Den Folgen der Industrialisierung im 19. Jahrhundert für die Stadtbevölkerung begegneten die bürgerlichen Lebensreformer und die Naturfreunde der Arbeiterbewegung, indem sie die Anbindung an alte Riten und an die Natur wiederherzustellen versuchten. So wurden die Sonnenwendfeiern auch in den Städten populär. Leider fügten sich die mythischen Elemente der Sonnenwendfeiern gut in die Ideologie der Nationalsozialisten ein. Deshalb war es viele Jahre lang nicht möglich, die Sonnenwenden unbefangen zu feiern. Die Kräfte unseres Sonnensystems wirken jedoch unabhängig von einer ideologischen Vereinnahmung. Mit den Festen im Jahreskreis, zu denen auch die Sonnenwendfeiern gehören, würdigen wir unsere Einbindung in den Rhythmus des Sein
• Trennung von Staat und Kirche
Der königliche Erlass Friedrich Wilhelm IV. von 1847 ermöglichte
in Preußen formell den Kirchenaustritt, aber die bürokratischen Hürden
und der finanzielle Aufwand waren hoch. Trotzdem beschleunigte das so genannte Toleranzedikt den Säkularisierungsprozess. Die Rechtsposition
der Kirchen im Staat veränderte sich. Amtshandlungen wurden nunmehr
von staatlichen Dienststellen ausgeführt. Seit 1875 waren Geburten-
registrierung und Trauungen im Deutschen Reich standesamtlich.
Die kirchliche Trauung oblag der privaten Entscheidung. Auch die Friedhofskultur wandelte sich. Überkonfessionelle, städtische Friedhöfe entstanden, die oft Parkcharakter hatten.
• Feuerbestattung
Die Brandbestattung war mit dem Glaubenssatz der Christen von der Auferstehung des Fleisches nicht vereinbar. In einem Dekret verbot Karl der Große 789 die Verbrennung von Toten, die vorher durchaus üblich war. Im frühen Mittelalter entvölkerten jedoch Pest und Cholera ganze Landstriche. Vor allem in den Städten wuchs das Bewusstsein für hygienische Zusammenhänge. Friedhöfe wurden von Wissenschaftlern als eine Ursache von Epidemien genannt. Sogar Wilhelm und Alexander von Humboldt beschäftigten sich mit dem Problem der „Leichenverbrennung“. Da Freireligiöse und Freidenker nicht an ein Leben nach dem Tode glauben, unterstützten sie den Bau von Krematorien. 1878 wurde in Gotha der Einäscherungsbetrieb begonnen. Eine kulturvolle Baulichkeit im klassisch-antiken Stil steht für den Beginn einer neuen Begräbniskultur.
• Lebensreformbewegung
• Geschichte der Arbeiterbewegung
( Quelle Freireligiöse Gemeinde Berlin)